Bestattungen
Bestattungen
Bestattung ist die nach dem Tod eines Menschen (seltener für Tiere) vorgenommene längerfristige Bewahrung des toten Körpers oder bestimmter Überreste, wie der Asche oder bestimmter Körperteile. Bestattung und Beisetzung wird im allgemeinen Sprachgebrauch nicht streng getrennt, sinnübergreifend werden auch Beerdigung und Begräbnis genutzt.
Gesetzliche Bestimmungen
Eine Reihe von gesetzlichen und hygienischen Vorschriften geben vor, wie Bestattungen durchgeführt werden müssen.
In Deutschland
ist das Bestattungswesen durch Landesbestimmungen gesetzlich geregelt, dazu gehören Bestattungsgesetze, Friedhofsgesetze, Leichenverordnungen. Kommunal oder durch die Religionsgemeinschaft werden diese Vorschriften in Friedhofsordnungen umgesetzt. Aus diesen Regelungen geht insbesondere hervor, dass Verstorbene auf den dafür vorgesehenen öffentlichen Friedhöfen beigesetzt werden müssen. Es können Einschränkungen zum Kreis der zu Bestattenden getroffen sein. Alternative Bestattungsformen wie die Beisetzung in einem Friedwald stellen dagegen noch Ausnahmen dar.
In Österreich
werden die Friedhofsordnungen von den Friedhofsverwaltungen erlassen. Diese können in der Hand einer Glaubensgemeinschaft oder der Kommune sein. Erst in den letzten Jahren wurde das Bestattungswesen dahingehend liberalisiert, dass ein jeder, der über den Befähigungsnachweis für das Gewerbe verfügt, ein Bestattungsunternehmen eröffnen kann. Bis 2002 war für die Erlangung einer Konzession der Nachweis des Bedarfs nötig. Durch diese Zugangsbeschränkung wollte der Gesetzgeber einen unschönen Konkurrenzkampf unterbinden. Der Wegfall dieser Bedarfsprüfung nützt in erster Linie großen überregional tätigen Unternehmen, welche mit finanzstarken Investoren im Hintergrund versuchen, kleinere Unternehmen „auszusitzen“. Derartige Entwicklungen sind bereits in Kärnten und der Steiermark zu beobachten.
Es ist jedem Bestattungsunternehmer in Deutschland möglich, Begräbnisse im gesamten Bundesgebiet durchzuführen. Durch die Kommerzialisierung des Gewerbes kann es aber zu internen Regelungen zum Gebietsschutz kommen. Örtlich kann vom Gewerbeamt eine Neugründung eingeschränkt sein, wenn der „Bedarf“ bereits gedeckt ist. Der zur Totenfürsorge Berechtigte kann den Bestatter frei wählen. In den meisten Fällen ist es sinnvoll ein Unternehmen aus der Nähe zu beauftragen. Preisvergleiche und Vertrauenswürdigkeit sind Auswahlkriterien. Die Bestattungsvorsorge durch den Verstorbenen hat bei der Wahl unbedingten Vorrang.
Es ist in Deutschland wie in Österreich verboten, Bestattungsfeiern zu stören. In Deutschland liegt der Strafrahmen hierfür bei maximal drei Jahren, in Österreich bei maximal drei Monaten. Rechtsgrundlage in Deutschland ist § 167a StGB.



